Haben Sie Fragen, wie der Nachhilfeunterricht von ABACUS über das Bildungspaket gefördert werden kann?
Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Frau Sippel erreichen Sie unter 0221 98 55 325

ABACUS Köln bezuschußt den Unterricht grundsätzlich. Dennoch kann es sein, dass die Stadt Köln nicht den vollen Restbetrag übernimmt. (Die Bewilligung des Bildungsgutscheins kann in den Stadtbezirken unterschiedlich ausfallen.) In diesem Fall fällt eine geringe Zuzahlung über die Differenz für Sie an.

Kurzinformation:

Um Leistungen aus dem Paket „Bildung und Teilhabe“ zu erlangen, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Amt einen Antrag für einen Bildungsgutschein stellen. Dafür benötigen Sie

– den Hauptantrag
– eine Bescheinigung der Schule, dass für Ihr Kind Einzelnachhilfe notwendig ist
– einen Kostenvoranschlag von ABACUS

Sobald Ihnen der Bildungsgutschein vorliegt, vereinbaren Sie mit uns einen Termin und die Nachhilfe beginnt.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, beziehungsweise zu den Geringverdienern ohne laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zählen, geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit den Anlagen (s.o) in der Eingangszone des Jobcenters ab oder senden es an:

Jobcenter Köln
BuT Team
Pohligstraße 3
50969 Köln

Wenn Sie Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit den Anlagen (s.o) beim Amt für Soziales und Senioren ab oder senden es an die Adresse:

Amt für Soziales und Senioren
Bildung und Teilhabe, Köln-Pass, Einschulungshilfe (504)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Hier finden Sie weitere Informationen zur Lernförderung der Stadt Köln im Rahmen von Bildung und Teilhabe.