6. Kl. Realschule | Englisch, Mathematik

Sehr geehrte Frau Sippel,
[…] L. kam mit seinem Nachhilfelehrer, Herrn D., sehr gut zurecht, arbeitete auch meistens mit, war aber leider nicht bereit, außerhalb des Unterrichts […] zu lernen und vor allem Hausaufgaben zu machen. Herr D. ging sehr nett auf L. ein und dass L. wenigstens mit ihm lernte, fiel durchaus positiv in der Schule auf, reichte aber leider nicht für eine Versetzung. Deshalb haben wir uns entschlossen, L. auf einer Privatschule anzumelden.
Sollten wir doch wieder Unterstützung brauchen, wenden wir uns gerne wieder an Ihr Institut.
Mit freundlichen Grüßen B.  H.

Kommentar: Unser Nachhilfeunterricht kann nur eine Hilfe und Unterstützung sein, die vorhandenen Lücken im Lernstoff aufzuarbeiten. Der Nachhilfelehrer erarbeitet mit dem Schüler zusammen die fehlenden Lerninhalte, erklärt diese im Unterricht, gibt Hilfestellung und führt auch neue Lerntechniken ein. Der Schüler sollte dann zusätzlich noch eigenständig an diesen Themen weiterarbeiten. Meist bekommt er dazu Hausaufgaben vom Nachhilfelehrer. Diese Lernkontrollen helfen beiden, festzustellen, ob der Stoff nun verstanden wurde. Das setzt aber voraus, dass der Schüler auch mitarbeitet. Dies war in dem o.a. Fall leider nicht wirklich der Fall.

Bevor wir den Unterricht aufnehmen, erklären wir stets dem Schüler, was er von uns bzw. dem/r Nachhilfelehrer/in erwarten kann und was wir von ihm erwarten. Es sollte allen Beteiligten klar sein, dass eine Nachhilfeeinheit von 90min pro Woche nicht ausreicht, Lücken in Lerninhalten aufzuarbeiten, welche vielleicht schon seit Jahren vor sich hergeschoben wurden.

Wichtig zu wissen: Wir sind, was die Vertragsmodalitäten angeht, sehr kulant. Die vertraglich geregelte Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Sollte der Unterricht jedoch mal früher beendet werden müssen oder auch die Frist mal vergessen worden sein, so finden wir hier immer eine Lösung.

Herzlichst Christiane Sippel